Kölner Museum Ludwig muss Daten zur Ausstellung herausgeben  |  | Das Museum Ludwig unterliegt im Rechtsstreit mit der Galerie Gmurzynska | |
Nach einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes muss das Museum Ludwig noch vor dem Beginn seiner Ausstellung „Russische Avantgarde im Museum Ludwig – Original und Fälschung“ aufdecken, welche Kunstwerke als deklarierte Fälschungen zu sehen sein werden. Die Galerie Gmurzynska hatte um Offenlegung der Daten geklagt, denn es könnte sein, dass die Ausstellung negative Auswirkungen auf den Ruf des renommierten Hauses habe. Neben dem Gutachten, das die Fälschung attestiert, sind der Namen des Künstlers, die Bezeichnung des Kunstwerkes, Maße und Werkverzeichnisnummer herauszugeben. Im Gegensatz zu einer ausschließlichen Forschungseinrichtung sei das Museum Ludwig als allen offenstehende Institution zu besonderer Transparenz verpflichtet. Ohne die Informationen hätten die Galerie Nachteile zu erwarten. Deshalb müsse die Galerie Gmurzynska die Möglichkeit haben, vor Ausstellungsbeginn reagieren zu können, so das Gericht.
Ein Schwerpunkt der Züricher Galerie mit ihren Dependancen in Zug und New York sind die Künstler der russischen Avantgarde, beispielsweise Alexander Rodtschenko, Nicolaij Suetin, Michail Larionow oder Kasimir Malewitsch. Besonders nach Ende des Stalinismus kamen viele Fälschungen russischer Künstler auf den Markt. Es ist bekannt, dass Peter Ludwig, Begründer der Museumssammlung, bei der Galerie Gmurzynska Werke erwarb. Gegen den Beschluss des Gerichts hat die Stadt Köln als Träger des Museums Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. |