Limbach-Kommission rügt Hagemann Stiftung Die Beratende Kommission für die Rückgabe von NS-Raubgut hat die ausbleibende Entschädigungszahlung der Nürnberger Franz Hofmann und Sophie Hagemann Stiftung für eine von den Nazis entzogene Guarneri-Geige mit ungewöhnlich deutlichen Worten kritisiert. Im Dezember 2016 empfahl die Kommission der Hagemann Stiftung eine Zahlung in Höhe von 100.000 Euro an die Erben des jüdischen Musikalienhändlers Felix Hildesheimer aus Speyer, der die Geige 1938 erworben hatte und 1939 unter dem Druck der Verfolgung durch die Nationalsozialisten Selbstmord beging. Seinen Töchtern und der Witwe gelang die Flucht ins Ausland, das zurückbleibende Mobiliar wurde von der Gestapo beschlagnahmt. Daher handle es sich bei der Geige „um NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut“.
Da Sophie Hagemann die Guarneri-Geige 1974 in gutem Glauben erworben und die Hagemann Stiftung im Zuge einer Restaurierung beträchtliche Anstrengungen unternommen hatte, die Provenienz des Stückes aufzuklären, sah die Kommission von einer Restitution an die Erben ab und setzte eine Entschädigungszahlung abzüglich der Restaurierungskosten fest. „Beide Seiten haben dies als faire und gerechte Lösung akzeptiert“, so die nach ihrer früheren Vorsitzenden benannte Limbach-Kommission. Bis heute sei der Aufforderung jedoch nicht Folge geleistet worden. Ihr Unvermögen habe die Hagemann Stiftung zunächst mit stiftungsrechtlichen Schwierigkeiten begründet.
Die Kommission erkennt allerdings gut vier Jahre später immer noch keinen „ernsthaften Willen“, der Empfehlung nachzukommen. Damit handle die Hagemann Stiftung den geltenden Grundsätzen der „Washingtoner Erklärung“ zuwider. Zudem erwecke sie gegenüber der Erbengemeinschaft den Eindruck, einer Wiedergutmachung des historischen Unrechts stünden in Deutschland politischer Unwille und bürokratische Hürden im Weg. Dazu die Beratende Kommission wörtlich: „Dass die Hagemann Stiftung dabei unverändert für sich in Anspruch nimmt, ihr Umgang mit der Angelegenheit mache die Geige zu einem ‚Instrument der Verständigung‘, hält die Beratende Kommission für besonders unangebracht.“ |