Musée d’Orsay restituiert an Vollard-Erben  |  | Pierre-Auguste Renoir, Paysage de bord de mer, um 1884 | |
Das Musée d’Orsay in Paris muss laut einem Gerichtsurteil vier Arbeiten impressionistischer und postimpressionistischer Maler an die Erben des renommierten Kunsthändlers Ambroise Vollard restituieren. Dazu gehören Pierre-Auguste Renoirs um 1884 gemalte „Meereslandschaft“, seine Rötelstudie über das „Urteil des Paris“ von 1908/10, außerdem ein „Stillleben mit Mandoline“ von Paul Gauguin aus dem Jahr 1885 und Paul Cézannes Aquarell „Unterholz“ von 1890/92. Vollard gehörte zu den wichtigsten Galeristen der Moderne und handelte mit Werken von berühmten Künstlern wie Pablo Picasso, Pierre Bonnard, Maurice de Vlaminck, Vincent van Gogh und Henri Matisse.
Seit 2013 kämpfen die Erben Vollards um die Rückgabe von sieben Gemälden, was aufgrund der schwierigen Verhältnisse um den Nachlass nicht einfach ist. Nachdem der 73jährige Vollard bei einem Autounfall ums Leben gekommen war, ging sein Besitz von über 6.000 Kunstwerken an seine Geschwister, die sich jahrelang über die Aufteilung stritten. Zwei von Vollards Kunsthändlerkollegen, Étienne Bignou und Martin Fabiani, sollen mithilfe seines Bruders Lucien Vollard jedoch einen Teil dieser Sammlung entwendet und an die Nationalsozialisten verkauft haben. Auch wenn es sich in diesem Fall nicht um Raubkunst handelt, fordert der französische Staat die Rückgabe an die Erben Vollards ein.
Da das Musée d’Orsay viele weitere Werke von Renoir, Gauguin und Cézanne in seinen Beständen hat, dürfte ihn der Verlust der vier Arbeiten nicht zu sehr schmerzen, zumal das Haus seit Januar im Besitz eines neuen Spitzenwerks von Gustave Caillebotte ist. Dank der Unterstützung durch den Sammler und Milliardär Bernard Arnault konnte der französische Staat das Gemälde „Eine Bootspartie“ von 1877/78 für den Preis von 43 Millionen Euro von der Familie Caillebottes erwerben. |