Brandenburg: Sonderfonds für Künstler*innen aus der Ukraine  |  | Kulturministerin Manja Schüle stellt Geld für geflüchtete Kulturschaffende aus der Ukraine zur Verfügung | |
Das Land Brandenburg legt einen Hilfsfonds für Künstlerinnen und Künstler, die vom Ukraine-Krieg betroffen sind. Er richtet sich an geflüchtete Kulturschaffende und soll deren aktuelle Notlage durch die Einbindung in das Kulturleben in Brandenburg abfedern. Dafür stehen insgesamt 120.000 Euro zur Verfügung. „Wir stehen solidarisch an der Seite der vor dem Krieg in der Ukraine nach Brandenburg geflüchteten Künstlerinnen und Künstler. Und deshalb legen wir einen Sonderfonds auf, mit dem die hiesigen Kultureinrichtungen verschiedene unterstützende Formate – von Gastspielen über Residenzprogramme bis hin zu kulturellen Bildungsangeboten – einrichten können“, so Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle.
Die Förderung des Sonderfonds umfasst etwa:
Residenz-, Stipendien- und Hospitationsprogramme von Kultureinrichtungen des Landes oder freien Kulturträger*innen
Gastspiele, Konzerte, Literaturabende, Ausstellungen geflüchteter Künstler*innen in brandenburgischen Kultureinrichtungen
Honorare zugunsten geflüchteter Künstler*innen, die von Theatern, Musik- und Kunstschulen oder anderen Kultureinrichtungen in deren Arbeit eingebunden werden oder vorgenannten Veranstaltungen mitwirken
kulturelle Bildungsangebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche, etwa durch Förderung von Musik- und Kunstschulangeboten
Die Förderanträge können auf der Webseite des Brandenburgischen Kulturministeriums abgerufen unter mwfk.brandenburg.de werden.
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