Penck gewinnt im Prozess um „Fälschung“ A.R. Penck hat heute vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einen Berufungsprozess um ein angeblich gefälschtes Kunstwerk gewonnen. Demnach darf der Maler und Bildhauer die Bronzefigur „Der Franzose“, die sich im Besitz des Sammlers Peter Dohmen befindet, als „Fälschung“ bezeichnen. Laut dem Oberlandesgericht liegt die Beweislast für die Echtheit der Skulptur bei dem Düsseldorfer Sammler. Noch im Dezember 2008 hatte das Landgericht Düsseldorf dem 70jährigen Künstler untersagt, bei der Skulptur von „unerlaubtem Nachguss“ oder gar einem „Raubguss“ zu sprechen. Damals hatte Dohmen, der einen Wertverfall seines Gusses befürchtet, gegen Pencks Äußerungen geklagt.
Unklar bleibt weiterhin, wie viele Exemplare von der Plastik tatsächlich existieren. A.R. Penck gibt an, dass er seine Künstlergüsse immer mit 0 von der jeweiligen Anzahl nummeriert hat. Die Figur Dohmens, die er vor drei Jahren für 40.000 Euro in einer Galerie in Bad Honnef erworben hat, ist aber mit „e.a.“ für „epreuve d’artiste“ bezeichnet. Daher geht Penck von einem nicht autorisierten Nachguss aus. |