Verurteilung für Richters Mülldieb Am Mittwoch wurde einem 49jährigen Mann der Prozess gemacht, da dieser sich am Müll des bekannten Malers Gerhard Richter bedient hatte. Der Angeklagte soll im Juli 2016 vier weggeworfene Skizzen mit einem Schätzwert von 60.000 Euro aus der Altpapiertonne entwendet und diese einem Münchner Auktionshaus zum Verkauf angeboten haben. Nun lautet das Urteil des Kölner Amtsgerichts: Geldstrafe von 3.150 Euro. Die Bilder zog das Gericht ein.
Gerhard Richter, der als einer der wichtigsten lebenden und damit bestbezahlten Künstler gilt, zerstört seine Arbeiten schon einmal häufiger. Die Prozessskizzen waren seiner Ansicht nach misslungen, weshalb er sie unsigniert in seinen Hausmüll warf. Bei der polizeilichen Vernehmung sagte der Angeklagte aus, dass er an Richters Kölner Villa gewesen sei, um ihm eine Kunstmappe zum Kauf anzubieten. Der Künstler lehnte allerdings ab. Durch einen Sturm sei Richters Müllcontainer umgestürzt, worauf der Angeklagte den Inhalt aufgelesen habe, um ihn wieder in die Tonne zu legen. Dabei habe er die weggeworfenen Werke entdeckt.
Nachdem Gerhard Richter dem in München lebenden Mann kein Gehör wegen des Verkaufs der Skizzen schenkte, ging der Verurteilte mit zwei der Entwürfe zu einem Münchner Auktionshaus, um diese dort zu veräußern. Dort gab er zur Herkunft der Werke an, dass er diese geschenkt bekommen hätte. Das Haus forderte eine Echtheitsprüfung vom Gerhard Richter Archiv in Dresden an, die bestätigt wurde. Doch Dietmar Elger, Leiter des Archivs, wunderte sich darüber, dass die Bilder keine Signatur trugen und nicht gerahmt. In diesem Zustand würde Richter seine Bilder nie verschenken, so Elger.
Das Gericht musste nun klären, ob es sich um einen Diebstahl handelt. „Indem Richter sie entsorgte, wollte er nicht, dass jemand anders die Werke an sich nahm“, so die Gerichtssprecherin, weshalb diese auch keinen Wert auf dem legalen Kunstmarkt haben. Richterin Katharina Potthoff sagte in der Urteilsbegründung: „Auch wenn die Skizzen neben der Papiertonne lagen, waren sie noch Eigentum des Künstlers. Indem der Maler die Bilder in den Müll warf, habe er sie an einen Entsorgungsbetrieb zum Zwecke der Entsorgung übereignet.“
Zu dem Prozess waren fünf Zeugen geladen, darunter auch der Künstler selbst. Dieser blieb jedoch aus gesundheitlichen Gründen fern. Nach Angaben seines Ateliers habe Richter kein persönliches Interessen an der Verurteilung des Angeklagten, er möchte allerdings noch immer die Werke vernichtet wissen. |