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Karlsruhe erhält Kanoldt-Schenkung

Alexander Kanoldt, Die Kirche III, 1920

Die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe darf sich über eine Schenkung von vier Gemälden und zwei Zeichnungen Alexander Kanoldts freuen. Die Arbeiten stammen aus der Privatsammlung Stephan von Welcks, dessen Vater Heinrich Kanoldt in einem der Gemälde porträtiert hat. „Die Kunstwerke könnten aus meiner Sicht keinen besseren Ort für ihre künftige Präsentation finden als diese Stadt, in der Kanoldt geboren ist, und dieses Museum, das bereits jetzt über die größte und äußerst qualitätsvolle Sammlung von Werken Kanoldts verfügt“, so Welck. „Ich hoffe sehr, dass meine Stiftung den Ruf der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe als Kompetenzzentrum für diesen Hauptvertreter der sogenannten Neuen Sachlichkeit langfristig festigen wird.“

Unter den Arbeiten befindet sich ein frühes Aquarell von 1903, das einen Ausblick auf die Rückseite des Rathauses von Besigheim bei Ludwigsburg zeigt. Kanoldt, der sechs Jahre später zu den Gründungsmitgliedern der Neuen Künstlervereinigung München zählen sollte, entwickelte in der Folgezeit eine expressionistische Formensprache. Diese Entwicklung dokumentiert der Vergleich mit dem wesentlich ruppigeren und farbintensiveren „Stillleben III (Mohnblumen)“ von 1916. Die einsetzende Geometrisierung der Bildfläche führte Alexander Kanoldt konsequent weiter. Das Gemälde „Die Kirche III“ von 1920 setzt sich aus enggedrängten Bildelementen zusammen, die nur noch entfernt die Vorlage, die Stadt Klausen in Südtirol, erkennen lassen. Herzstück der Schenkung ist jedoch das „Bildnis Heinrich Freiherr von Welck“ aus dem Jahr 1922. In beinahe altmeisterlicher Manier stellt Kanoldt die markanten Gesichtszüge und damit auch die Individualität des Porträtierten dar, wobei dessen Augen unter einer breiten Hutkrempe verborgen bleiben. Auch beim jüngsten Werk der Schenkung „Kreuzjoch“ von 1931 bestehen biografische Bezüge zwischen dem Künstler und der sächsischen Adelsfamilie. Die Arbeit war das Hochzeitsgeschenk von Kanoldt an die Eltern Welcks.

Die Werke „Bildnis Heinrich Freiherr von Welck“ und „Kreuzjoch“ wurden 1945/46 im Rahmen der sogenannten Schlossbergung von den Behörden der Sowjetischen Besatzungszone konfisziert. Als Staatseigentum der DDR fanden sie Eingang in die Sammlung der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden. 1969 hat man sie zur Devisenbeschaffung über den Staatlichen Kunsthandel der DDR in den Westen verkauft. Sie gelangten schließlich in die Bestände des Lenbachhauses in München sowie des Landesmuseums Wiesbaden, aus denen die Familie von Welck sie nach langwierigen Verhandlungen zurückerhalten hat. Mit der Schenkung an die Kunsthalle Karlsruhe kommen diese Bilder nun wieder in eine Museumssammlung, allerdings erstmals rechtmäßig und gemäß dem Willen des Eigentümers.


08.07.2020

Quelle: Kunstmarkt.com/Maximilian Nalbach

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Alexander Kanoldt








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