NS-Raubkunst: Karlsruhe kann Krüger-Gemälde behalten | | Franz Krüger, Pferdestall, 1854 | |
Franz Krügers „Pferdestall“ bleibt der Kunsthalle Karlsruhe erhalten. Das Gemälde aus dem Jahr 1854 ist nun vom Land Baden-Württemberg angekauft worden. Die Erben der einstigen jüdischen Besitzer, Alfred und Gertrude Sommerguth, wurden vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit einer Ausgleichszahlung in Höhe des aktuellen Markwertes entschädigt. Die genaue Summe wurde nicht genannt. Die Familie Sommerguth, in deren Besitz sich das Gemälde bis 1939 befand, wurde von den Nationalsozialisten dazu gezwungen, ihre Kunstsammlung aufzulösen. 1972 gelangte der „Pferdestall“ in die Kunsthalle Karlsruhe, der die Herkunft des Kunstwerkes nicht bekannt war. Provenienzforscher des Museums und des Holocaust Claims Processing Office in New York konnten kürzlich die Vergangenheit des Bildes aufklären.
„Das Leid, das die Eheleute Sommerguth durch die Nationalsozialisten erlitten haben, können wir nicht wiedergutmachen. Mit dem einvernehmlich mit den Erben verabredeten Ausgleich können wir aber wenigstens einen kleinen Beitrag zur historischen Gerechtigkeit leisten“, sagte Kunstministerin Theresia Bauer in Stuttgart. Im Mai war die gütliche Einigung um das Gemälde vom Ministerrat gebilligt worden, da Alfred und Gertrude Sommerguth nachgewiesenermaßen von den Nationalsozialisten verfolgt wurden. Pia Müller-Tamm, Direktorin der Kunsthalle, zeigte sich erfreut darüber, dass es gelang, die rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen. „Mein besonderer Dank gilt der großzügigen Kooperationsbereitschaft der Erben und der Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, die das Verbleiben des Kunstwerks in der Sammlung der Kunsthalle Karlsruhe ermöglichen“, so die Museumsleiterin. |