Verurteilter Kunsthändler bestreitet Verkauf von Fälschungen  |  | Günther Uecker musste erneut vor Gericht erscheinen, um als Zeuge in einem Betrugsprozess auszusagen | |
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am Dienstag einen Kunsthändler wegen Betrugs und Urkundefälschung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der 48jährige Mann habe fünf gefälschte Arbeiten des 2017 verstorbenen deutschen Malers A.R. Penck zu Preisen zwischen 25.000 Euro und 68.000 Euro verkaufen wollen. Zudem habe er nachgeahmte Grußkarten von Günther Uecker im Internet für insgesamt 19.000 Euro abgesetzt. Uecker, mittlerweile 91 Jahre alt, und sein Sohn Jakob bezeugten vor Gericht, dass es sich hierbei um eindeutige Fälschungen handelt. Der Düsseldorfer, der sein Geschäft mittlerweile offiziell ins lettische Riga verlegt hat und vor dort auch mit wertvollen Uhren handelt, bestreitet weiterhin, dass er wissentlich Fälschungen angeboten habe. Maik Herfet, Anwalt des Kunsthändlers, fordert einen Freispruch seines Mandanten und geht in Berufung.
Dem Angeklagten wurden im selben Verfahren eine Beleidigung, Hausfriedensbruch und eine falsche eidesstattliche Versicherung zu Last gelegt. Der Kunsthändler hatte in einem Brief einem Richter des Betreuungsgerichts unter anderem Rechtsbeugung und NS-Gesinnung unterstellt. Erst im November 2020 entscheid das Landgericht Düsseldorf über ein Verfahren des Kunsthändlers und den Verkauf eines vermeintlichen Uecker-Werkes mit dem Titel „Sandbild auf Büttenpapier“ für 15.000 Euro. Die Käuferin hatte Klage eingereicht; Günther Uecker bezeugte gemeinsam mit seinem Sohn auch hier, dass es sich um eine Fälschung handelt. In diesem Fall beteuerte der Kunsthändler, es handele sich um ein Original, nur Uecker erinnere sich nicht mehr daran. |