Weitere Grünbaum-Restitutionen in den USA | | Gehört zu den Restitutionen an die Grünbaum-Erben: Egon Schieles Bildnis „Ich liebe Gegensätze“ | |
Die Erben Fritz Grünbaums haben sieben Werke von Egon Schiele aus drei US-amerikanischen Museen und von zwei Privatsammlungen zurückerhalten. Gestern restituierten das Museum of Modern Art das „Schuhe anziehende Mädchen“ und die „Stehende Frau“, die die ebenfalls in New York ansässige Morgan Library ein Selbstportrait des Expressionisten, das Santa Barbara Museum of Art das „Portrait der Frau des Künstlers, Edith“, die Ronald S. Lauder Collection Schieles Bildnis „Ich liebe Gegensätze“ und der Vally Sabarsky Trust, der Nachlass des Kunsthändlers Serge Sabarsky, das „Portrait eines Jungen“ und eine „Sitzende Frau“ an die Nachkommen des jüdischen Sammlers. Das teilte Alvin L. Bragg, Bezirksstaatsanwalt von Manhattan, mit, der die Untersuchungen leitete. Der Wert der Arbeiten auf Papier wird insgesamt auf rund 9,5 Millionen US-Dollar geschätzt.
Bereits in der vergangenen Woche hatte die US-Justiz drei Blätter Egon Schieles aus drei Museen des Landes beschlagnahmt. Die Nachkommen des erfolgreichen österreichischen Kabarettisten und Schauspielers Fritz Grünbaum bemühen sich seit Jahren um die Rückgabe seiner umfangreichen Kunstsammlung. Der 1880 geborene Grünbaum hatte rund 400 Kunstwerke zusammengetragen, sich dabei vor allem der österreichischen Moderne verschrieben und besaß mehr als 80 Arbeiten Schieles. Nach dem Anschluss Österreichs verschleppten die Nationalsozialisten ihn in KZ Dachau, wo er 1941 ums Leben kam. Der Verblieb seiner Sammlung während der Nazi-Zeit ist nicht restlos geklärt. So konnte Grünbaums Schwägerin Mathilde Lukacs rund hundert Arbeiten in den 1950er Jahren über das Berner Auktionshaus Klipstein & Kornfeld, die heutige Galerie Kornfeld, verkaufen. Aus diesem Bestand stammen auch die jetzt zurückgegebenen Arbeiten.
Die Grünbaum-Erben fordern auch zwölf Schiele-Werke aus der Albertina und dem Leopold Museum in Wien zurück, die in den Berner Auktionen gehandelt wurden. Aufgrund des Verkaufs von Grünbaums Schwägerin ging die Österreichische Kunstrückgabebeirat 2015 davon aus, dass diese Werke in der Verfügungsgewalt der Familie Grünbaum standen und daher kein Entzug während der NS-Zeit vorliegen kann. Das sieht die US-Justiz jetzt anders. Ohne Dokumente vorzulegen, sind Bragg und seine Mitarbeiter der Überzeugung, dass die Nationalsozialisten die gesamte Sammlung Grünbaums beschlagnahmt und damit gestohlen hätten. |