Rybolowlew verliert im Rechtsstreit gegen Sotheby’s  |  | Dmitri Rybolowlew hat im Rechtsstreit mit Sotheby’s den Kürzeren gezogen | |
Im Prozess zwischen dem russischen Milliardär Dmitri Rybolowlew und dem Auktionshaus Sotheby’s ist das Urteil gefallen. Ein Bundesgericht in New York hat den Versteigerer von der Klage, Gutachten zugunsten des Schweizer Kunstvermittlers Yves Bouvier fingiert zu haben, freigesprochen. Damit dürfte der international ausgefochtene Feldzug Rybolowlews gegen den einst auch als „Zollfreilagerkönig“ bekannten Kunsthändler Bouvier beendet sein. Dmitri Rybolowlew sieht sich von Bouvier um 160 Millionen US-Dollar betrogen, die dieser mit überteuert bewerteten Kunstwerken ergaunert haben soll. Der russische Oligarch hatte von Bouvier zahlreiche millionenschwere Werke gekauft darunter Werke von Vincent van Gogh, Amedeo Modigliani und Mark Rothko oder Gustav Klimts berühmte „Wasserschlangen“ oder gar Leonardo da Vincis fragwürdigen „Salvator Mundi“, den Rybolowlew dann über das Auktionshaus Christie’s 2017 zum Rekordwert von 450 Millionen Dollar wieder veräußerte und somit teuerste Kunstwerk der Welt kreierte.
Vor dem Gericht in Manhattan wurde nun geurteilt, ob Sotheby’s bei den Transaktionen von Bouviers angeblichen Machenschaften wusste und in dessen Sinne gehandelt habe. Grundlage des Prozesses war der Emailverkehr zwischen Bouvier und Samuel Valette, Leiter des Privatkundengeschäfts bei Sotheby’s. Die zehn Geschworenen konnten jedoch keine Beweise zugunsten Rybolowlews erkennen. Bouvier lies im Anschluss an das Verfahren mitteilen, der Prozess sei „eine surreale Scharade“ gewesen, „in der Menschen über einen angeblichen Betrug stritten, der nie stattgefunden hat“. Daniel Kornstein, der Anwalt Rybolowlews, prangerte hingegen die Gepflogenheiten des Kunstmarktes an und forderte Reformen für „mehr Transparenz“. Die Geheimhaltungspraktiken der Händler und Auktionshäuser machten eine Aufklärung des Betruges unmöglich. |