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Jury kürt Siegerentwurf für Modernisierung des Bremer Konzerthauses

Der Neubau der „Glocke“ zur Domsheide nimmt die Gliederung der Bestandsfassade auf und fügt sich behutsam in das Bremer Stadtbild ein

Der Wettbewerb für Umbau und Sanierung des Konzerthauses „Die Glocke“ in Bremen ist entschieden: Gewonnen haben ihn das Büro „JSWD Architekten“ von Olaf Drehsen und Frederik Jaspert aus Köln und „GINA Barcelona Architects“ aus Barcelona. Sie konnten sich damit gegen insgesamt 60 Bewerbungen durchsetzen. Der Planungswettbewerb war 2024 europaweit ausgeschrieben. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Preisgerichts war die klare und zurückhaltende Architektur des Siegerentwurfs. Diese füge sich harmonisch „als Ankerpunkt einer Kulturmeile zwischen den Schätzen Bremens vom historischen Marktplatz mit dem UNESCO Welterbe Rathaus und Roland sowie dem St. Petri Dom ein“, so die Jury.

Der Entschluss für den Umbau und die Erweiterung des Bremer Konzerthauses fiel im Haushaltsausschuss des Bundestages bereits 2020. Die Maßnahmen umfassen unter anderem brandschutztechnische und energetische Eingriffe gemäß aktueller Auflagen sowie Schritte zur Gewährleistung der Barrierefreiheit, die unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes erfolgen müssen. Außerdem soll das Konzerthaus an den veränderten Bedarf der Veranstaltungen angepasst werden und beispielsweise Einspielräume für Solo-Musizierende und modernere Räumlichkeiten für Workshops erhalten. Dafür stehen Bundesmittel in Höhe von bis zu 40 Millionen Euro zur Verfügung. Bis zum 31. Dezember 2026 sollen vollumfängliche Antrags- und Bauunterlagen an den Bund übermittelt werden.

Das Konzerthaus „Die Glocke“ wurde nach einem Brand im Jahr 1915 in einem Entwurf des Bremer Architekten Walter Görig zwischen 1926 bis 1928 erbaut. Das expressionistische Backsteingebäude mit seiner eleganten Art Déco-Ausstattung übernahm den alten Grundriss und erhielt an der Domsheide einen großen Treppengiebel. Ausgestattet mit zwei Konzertsälen und einer hervorragenden Akustik steht es seit 1973 unter Denkmalschutz.


07.02.2025

Quelle: Kunstmarkt.com/Liffey Leclaire

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