SPK stimmt Übereinkunft mit Hohenzollern zu  |  | Das Tafelservice für das Breslauer Stadtschloss von 1767 kann weiter im Berliner Kunstgewerbemuseum präsentiert werden | |
Der Stiftungsrat der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) hat die Mitte Mai unterzeichnete Verständigung der öffentlichen Hand mit dem Haus Hohenzollern über strittige Eigentumsfragen gebilligt. Der Rat unter Vorsitz von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat dazu gestern den noch amtierenden SPK-Präsidenten Hermann Parzinger ermächtigt, alles Weitere zu tun, um diese Vereinbarungen umzusetzen. Damit gehen 1.685 Kunstwerke aus dem Besitz der SPK an die neu zugründende privatrechtliche „Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz“ über, auf die das Eigentum an den umstrittenen Beständen übertragen wird. Für Parzinger ist die Einigung mit dem Haus Hohenzollern „wirklich ein großartiger Erfolg“. Die Musemsbesucherinnen und -besucher würden davon am meisten profitieren, denn viele bedeutende Objekte seien damit nun endgültig und für immer für die Öffentlichkeit gesichert.
Zu den Objekten, die auf die neue Stiftung übertragen werden, gehören Möbel, Metallarbeiten, Ringe, Petschaften, Fächer, Elfenbeine, Musikinstrumente, einige Textilien und bedeutende Porzellane wie das Tafelservice für das 1750 von Friedrich II. erworbene Breslauer Stadtschloss. Das Service wurde eigens für diesen Standort 1767 in der erst kurz zuvor gegründeten Königlichen Porzellanmanufaktur Berlin (KPM) hergestellt. Laut Parzinger sind diese Artefakte künstlerisch und kulturgeschichtlich von herausragender Bedeutung und lassen Querbezüge zu den Beständen des Kunstgewerbemuseums zu. Im Gegenzug gibt die SPK insgesamt 2.999 Einzelobjekte an die Hohenzollern zurück, darunter 2.122 Münzen, für die im Bestand des Münzkabinetts jeweils Doubletten vorhanden sind, und persönliche Gegenstände wie Fächer, Kästchen, einzelne Porzellane und ähnliches, aber auch drei bedeutendere Objekte: Einen Tisch mit Porzellanplatte nach einem Entwurf Karl Friedrich Schinkels und Ludwig Hesses für KPM von 1832, ein Brettspiel mit 30 Spielsteinen und Karl Lindemann-Frommels Gemälde „Ansicht Potsdams vom Brauhausberg“ um 1845.
Seit den 1990er Jahren gab es Verhandlungen mit dem Haus Hohenzollern über die Rückgabe von rund 27.000 Objekten, die sich in den Sammlungen der SPK, der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) sowie des Deutschen Historischen Museums (DHM) befinden. Die Hohenzollern hatten im Zuge der Deutschen Einheit Anträge nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz gestellt. Es ging für die SPK dabei zunächst um Bestände aus dem Hohenzollernmuseum im Schloss Monbijou, die nach dem Krieg in die Sowjetunion abtransportiert worden waren und Ende der 1950er Jahre in die DDR zurückkehrten.
Im Zuge der Verhandlungen wurde jedoch immer deutlicher, dass hier komplexe Rechts- und Provenienzfragen im Raum standen, die ihren Ausgang bereits in der Weimarer Republik hatten. Schon 1925/26 war nämlich in dem sogenannten „Vermögensauseinandersetzungsvertrag“ nach dem Ende der Monarchie eine Vereinbarung darüber getroffen worden, was künftig staatliches Eigentum sein sollte und was Privatvermögen. Doch waren manche Regelungen dieses Vertrages nicht klar gefasst, und die Gesprächspartner konnten kein Einvernehmen erzielen, wem danach das Eigentum zustand. Über viele Jahre gab es in den Gesprächen kaum Fortschritte, sieht man von der Erarbeitung und dem Austausch von speziellen Listen mit den streitigen Beständen ab.
An der neuen „Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz“ sind als Stifter die Bundesrepublik Deutschland, die Länder Berlin und Brandenburg, die SPK, SPSG, das DHM und Georg Friedrich Prinz von Preußen beteiligt. Sie treten ihre Eigentumsansprüche an den streitigen Werken an die neue Stiftung ab. Damit sollen sämtliche Ansprüche des Hauses Hohenzollern an die Museen abgegolten sein. Den Vorstand der neuen Stiftung bilden die jeweiligen Präsidenten und Generaldirektoren der SPK, SPSG und des DHM. Der Stiftungsrat ist mit sechs Vertretern der öffentlichen Hand und drei des Hauses Hohenzollern besetzt. Nun müssen noch die Gremien der SPSG und des DHM der ausgehandelten Lösung zustimmen.
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