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Berliner Ansicht Unter den Linden mit Reiterstandbild Friedrichs des Großen, 1920 / Otto Pippel

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© Kunsthandel Ron & Nora Krausz


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Landschaft an der Nidda, 1898 / Hans Thoma

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Neue Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubgut gestartet

Vertreter von Bund, Länder und kommunalen Spitzenverbänden, des Zentralrats der Juden sowie der Jewish Claims Conference haben sich auf eine Auswahl der Richter und Richterinnen bei der Schiedsgerichtbarkeit NS-Raubgut geeinigt

Am 1. Dezember hat die neue Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut in Berlin ihre Arbeit aufgenommen. Damit ist der Reformprozess abgeschlossen und die bisher tätige Beratende Kommission abgelöst. Die Schiedsgerichtbarkeit steht nun zur Klärung strittiger Fragen bei der Rückgabe von Kulturgütern, die NS-verfolgungsbedingt entzogen wurden, zur Verfügung. „Mit dem Start der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut findet ein umfassender Reformprozess seinen erfolgreichen Abschluss. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen: Der Staat steht zu seiner historischen Verantwortung“, sagte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. „Für viele Familien, denen während der NS-Zeit nicht nur ihr Eigentum, sondern auch ihre Würde und ihre Zukunft geraubt wurden, eröffnen wir einen neuen und verbindlichen Weg zu mehr Gerechtigkeit“, so Weimer weiter.

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände hatten sich 2024 darauf geeinigt, die die ehemalige Limbach-Kommission zu einer Schiedsgerichtbarkeit weiterzuentwickeln, um eine verbesserten Rückgabe von NS-Raubgut in Deutschland zu ermöglichen. Der Zentralrat der Juden in Deutschland sowie die Jewish Claims Conference waren in den Reformprozess eingebunden. So ist es nun möglich, das Schiedsgericht einseitig anzurufen. Bisher mussten beide Seiten, die kulturtragenden Institutionen und die Antragsteller, die Kommission angehen. Damit eröffnet sich den Opfern und deren Rechtsnachfolgenden nun ein vereinfachter Zugang zu einem Verfahren. Voraussetzung ist, dass ein sogenanntes stehendes Angebot der Kulturgut bewahrenden Einrichtung oder ihres Trägers vorliegt. Zudem bieten verbindliche Schiedssprüche eine erhöhte Rechtssicherheit für die Parteien. Die Schiedsgerichte entscheiden auf Grundlage eines Bewertungsrahmens, der mit Beweiserleichterungen und Vermutungsregeln gerechte und faire Lösungen für die heute, über 80 Jahre nach Kriegsende, noch offenen Fälle ermöglicht.

Für die Verfahren vor der Schiedsgerichtbarkeit werden jeweils fünfköpfige Schiedsgerichte gebildet. Sie werden aus einem interdisziplinär zusammengesetzten Verzeichnis von 36 Schiedsrichter*innen ausgewählt. Dieses ist auf der Webseite der Schiedsgerichtbarkeit einsehbar. Die Doppelspitze des Präsidiums bilden Elisabeth Steiner, ehemals Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sowie Peter Müller, Ministerpräsident des Saarlandes a.D. und Richter am Bundesverfassungsgericht a.D.


Infos: www.schiedsgerichtsbarkeit-ns-raubgut.de


02.12.2025

Quelle: Kunstmarkt.com/S. Hoffmann

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Vertreter von Bund, Länder und kommunalen Spitzenverbänden, des Zentralrats der Juden sowie der Jewish Claims
 Conference haben sich auf eine Auswahl der Richter und Richterinnen bei der Schiedsgerichtbarkeit NS-Raubgut geeinigt
Vertreter von Bund, Länder und kommunalen Spitzenverbänden, des Zentralrats der Juden sowie der Jewish Claims Conference haben sich auf eine Auswahl der Richter und Richterinnen bei der Schiedsgerichtbarkeit NS-Raubgut geeinigt








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