München restituiert Renaissance-Gemälde  |  | Lucas Cranach d.Ä. Schüler, Heilige Anna Selbdritt, um 1522/25 | |
Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen geben jetzt das Gemälde „Hl. Anna Selbdritt“ aus dem Umkreis Lucas Cranachs d.Ä. an die Nachkommen von Ernst Magnus zurück. Sie hatten bereits 2009 ein Restitutionsgesuch gestellt, das 2010 aber auf Grundlage der damaligen Handreichung abgelehnt wurde. Dabei handelt es sich um sogenanntes „Fluchtgut“, das erst durch den neuen Bewertungsrahmen der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut eindeutig als unrechtmäßig entzogen gilt. Daher wurde die Entscheidung aus dem Jahr 2010 revidiert und die Restitution nun bewilligt. Mit dem Start der Schiedsgerichtsbarkeit habe eine neue Ära bei der Rückgabe von NS-Raubkunst begonnen, so der bayrische Kunstminister Markus Blume. Der Bewertungsrahmen konkretisiere die Washingtoner Prinzipien und sorge somit für verlässliche Leitlinien. „Ich freue mich, dass der klar definierte und erweiterte Kriterienkatalog des neuen Bewertungsrahmens des Schiedsgerichts NS-Raubgut die rechtlichen Voraussetzungen für die Rückgabe des Gemäldes ‚Hl. Anna Selbdritt‘ an die Erben nach Ernst Magnus schafft“, so Blume weiter.
Der 1871 in Hessen geborene Ernst Magnus lebte lange Jahre in Hannover, war dort Direktor der Commerz- und Disconto-Bank, Mitglied im Börsenvorstand und von 1914 bis 1933 im Aufsichtsrat der Continental Gummi-Werke AG. Gemeinsam mit seiner Frau Ida baute er eine Kunstsammlung auf. Mit Beginn des NS-Regimes wurde die jüdische Familie zunehmend entrechtet. Konten wurden gesperrt, Grundstücke unter Wert verkauft, Judenvermögensabgabe und Reichsfluchtsteuer mussten geleistet werden. 1935 emigrierte Ernst Magnus verfolgungsbedingt nach Lausanne, wohin er Teile seiner Sammlung und wertvolle Einrichtungsgegenstände mitnehmen konnte. Doch um die Kosten der Flucht und ein Visum für Kuba finanzieren zu können, sah sich Magnus gezwungen, weitere Kunstwerke zu veräußern, darunter das kleinformatige Bild „Hl. Anna Selbdritt“, das er 1940 der Galerie Fischer in Luzern zum Verkauf in Kommission überreichte.
Als sich die Asylregelungen in der Schweiz zunehmend verschärften, gelang der Familie 1941 die Ausreise über Sevilla nach Havanna, wo Ernst Magnus bereits wenige Monate später, am 12. Februar 1942, verstarb. Seine Frau und Tochter konnten weiter in die USA fliehen. Über den Kunsthändler Walter Andreas erwarb Hermann Göring 1941 die „Hl. Anna Selbdritt“. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Werk von den amerikanischen Alliierten im Central Collecting Point sichergestellt und zunächst treuhänderisch an den Bayerischen Ministerpräsidenten übergeben. 1961 wurde es als Erwerbung aus NS-Besitz an die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen übereignet. |