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AfD mit Staatsbekenntnis für die Kultur in Sachsen-Anhalt gescheitert

Im Landtag von Sachsen-Anhalt wurde gestern der Antrag der AfD zu einem Bekenntnis zur „deutschen Nationalkultur“ abgelehnt

Am Donnerstag ist die AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalts mit ihrem Antrag gescheitert, staatliche Fördergelder zukünftig nur noch für Kultureinrichtungen zu bewilligen, die zuvor ein „Bekenntnis zu Staat, Demokratie und deutscher Kultur abgeben“ haben. Mit den Stimmen aller anderen im Parlament vertretenen Parteien wurde der Antrag der AfD abgelehnt. Während sich die rechtspopulistische Partei dafür aussprach, dass für Empfänger staatlicher Fördermittel ein Mindestmaß an Loyalität gegenüber dem demokratischen Gemeinwesen, dem Land Sachsen-Anhalt und der deutschen Kulturnation geboten sei und auf eine „antideutsche Kunst“ verwies, in der der Deutsche etwa im allgemeinen Theaterbetrieb immer der böse sei, machten die Regierungsfraktionen von CDU, SPD und FDP sowie die oppositionellen Grünen und Linken darauf aufmerksam, dass die Forderung der AfD die gesetzlich garantierte Kunstfreiheit gefährde.

„Der Antrag offenbart glasklar die Ziele und Mittel der AfD für deren Kulturpolitik in Sachsen-Anhalt“, betonte Bildungsminister Jan Riedel (CDU). Mögliche Empfänger von Kulturförderung müssten demnach zunächst ein Bekenntnis zur „Nationalkultur und deutschen Kulturtradition“ ablegen. Daraus ergebe sich der Ausschluss von Kunstschaffenden, die kein Bekenntnis zu einer wie auch immer gearteten Nationalkultur abgeben wollten. Kunst werde dadurch politische Werbung und Propaganda, den Charakter von Kunst hätte sie dann längst verloren. Dies sei das Gegenteil von Kunstfreiheit „und damit ist der Antrag eklatant verfassungswidrig“.


26.06.2026

Quelle: Kunstmarkt.com/Ulrich Raphael Firsching

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