Die Kunst, online zu lesen.

Home


Wissen

Geschichte


Sammelgebiete


Restaurierung und Fälschung


Preisführer


Bücher


Recht, Steuer & Versicherung


Transport & Zoll


Gestohlene Kunst


Stilrichtungen





Kunst kaufen
Werben

Translation EnglishFrench

Auktionsanzeige

Am 25.06.2025 25.06.2025 - Auktion für moderne und zeitgenössische Kunst

© Beurret Bailly Widmer Auktionen AG

Anzeige

Ländlicher Garten (mit Bauernhaus) / Arnold Balwé

Ländlicher Garten (mit Bauernhaus) / Arnold Balwé
© Kunsthandel Ron & Nora Krausz


Anzeige

Interieur – Asia Porcelain – Asiatisches Porzellan, um 1911/12 / Joseph Oppenheimer

Interieur – Asia Porcelain – Asiatisches Porzellan, um 1911/12 / Joseph Oppenheimer
© Kunsthandel Ron & Nora Krausz


Newsmailer Eintrag

Bestellen Sie bitte hier:


Suchen mit Google

Google
WWW
kunstmarkt.com

Recht, Steuer & Versicherung

Aktuellzum Archiv:Recht, Steuer & Versicherung

Qualifizierungsworkshop von BVDG und NCC-Cultur Concept

Kunsthändler sparen Steuern



NCC Culturconcept

NCC Culturconcept

„Wenn Sie unangenehme Überraschungen vermeiden wollen, laden Sie ausländische Künstler am besten überhaupt nicht zu ihren Ausstellungen ein, oder zahlen ihnen einen Pauschalbetrag, von dem die dann alle Kosten bestreiten“, lautete die Empfehlung eines Referenten im Verlauf des Workshops „Rahmenbedingungen und Steuerrecht im Kunsthandel“, den NCC-Cultur Concept am 4. Februar in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Galerien BVDG veranstaltete. Allerdings sollte dieser nicht ganz ernstgemeinte Rat nicht etwa divenhaftem Verhalten der Künstler und ihren unstatthaften Ansprüchen vorbeugen, sondern der bisweilen wenig nachvollziehbaren Besteuerungspraxis durch die Finanzämter Rechnung tragen.



Wenn nämlich ein ausländischer Künstler anreist, um seine Kunstwerke zu installieren, könnte der Fiskus dies bereits als Darbietung interpretieren - und dann wären vom Galeristen pauschal 25 Prozent von den Zuwendungen an den Künstler für diesen an das Finanzamt abzuführen. Versäumt der Galerist dies, hält sich der deutsche Staat hinterher an ihn. Hat er gar seinem Gast zum Beispiel Reisekosten erstattet, ist von dieser Summe auch noch einmal ein Viertel fällig.

Im Dickicht der Verwertungsrechte, Steuern und Abgaben verbergen sich aber noch ganz andere Posten, die den geschilderten Umstand als Bagatelle erscheinen lassen können. Hilfestellung in Form von Handbüchern oder Nachschlagewerken konnten Marktteilnehmer bisher nicht erwarten, und selbst Steuerberater sind mit dem komplexen Thema oft überfordert. Besonders die zumeist nicht harmonisierten nationalen Gesetze und Verordnungen, die den Eu-Richtlinien teilweise erheblich hinterherhinken und sich daher teilweise widersprechen, können eine gewerbliche Betätigung zur nervenaufreibenden oder kostspieligen Angelegenheit werden lassen.

Der Kölner Rechtsanwalt Ulf Vormbrock informierte zunächst über die Fallstricke des Verwertungsrechts besonders im Hinblick auf das Internet und die Publikation von Katalogen. Zusammen mit den unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen in verschiedenen Ländern war die Darstellung der Rechtslage bei diesem Thema im Vergleich noch überschaubar.

Der Komplex Folgerechtsabgabe und Künstlersozialversicherung hingegen, den der Geschäftsführer des BVDG Bernd Fesel referierte, stellt deutlich höhere Anforderungen an die buchhalterischen Fähigkeiten des Kunsthändlers oder Galeristen. Das wird schon allein daran deutlich, dass die größte Sparmöglichkeit in der Gründung eines Unternehmens im Ausland besteht, zum Beispiel dadurch, dass nur solche Umsätze der VG Bildkunst gemeldet werden müssen, die der deutschen Umsatzsteuer unterliegen.

Einen Großteil der Bürokratie kann sich ersparen, wer diese Angelegenheiten der Ausgleichsvereinigung Kunst überlässt, die gegen einen pauschalen Betrag von zur Zeit 1,6 Prozent vom Gesamtumsatz – ohne Umsatzsteuer – die Ausgaben aller Mitglieder für Folgerecht und Künstlersozialkasse bestreitet. Besonders an dieser Stelle erwies sich die auf 15 begrenzte Teilnehmerzahl als sinnvoll. Denn erst die Möglichkeit zu Zwischenfragen und Diskussion ergab, dass nur in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Einnahmen in diesem Zusammenhang als Umsatz zählen.

Zur Vertiefung des Themas Auslandsbeziehung und Steuern und zur Beantwortung praktischer Fragen standen zum Abschluss Peter Gerlach von der Oberfinanzdirektion Düsseldorf und der Essener Steuerberater Hermann Hibbe Rede und Antwort.

Der Workshop konnte den Teilnehmern in dieser Hinsicht viel Wissenswertes vermitteln, das durchaus bares Geld wert sein kann. Auch scheint die Zusammenarbeit zwischen BVDG und NCC inzwischen gut zu funktionieren. Die Organisation sowie Auswahl von Themen und Referenten resultierten in einer ausgewogenen und informativen Veranstaltung, deren Nutzwert nicht zuletzt in der Tagungsdokumentation besteht. Dort werden werden alle wichtigen Punkte zu Verwertungs- und Folgerecht, Künstlersozialkasse sowie den relevanten Steuerarten in Zusammenfassungen aufgeführt, im Anhang findet sich eine Reihe von Anträgen und Formularen.

Ab April wird die vollständieg Dokumentation bei NCC zum Preis von 14 Euro erhältlich sein. Der nächste Qualifizierungsworkshop wird sich am 22. April mit der „Kunstmesse als Marketinginstrument“ beschäftigen.

NCC - NRW Cultur Concept gGmbH
Kaiser-Wilhelm-Ring 20
D-50672 Köln
Telefon: +49 (0)221 - 91 28 94-0
Telefax: +49 (0)221 - 91 28 94-81

www.ncc-culturconcept.de



07.02.2002

Quelle/Autor:Kunstmarkt.com/Stefan Kobel

Drucken

zurück zur Übersicht


Empfehlen Sie den Artikel weiter:
an


Weitere Inhalte:

Variabilder:

NCC Culturconcept
NCC Culturconcept










Copyright © '99-'2025
Kunstmarkt Media
Alle Rechte vorbehalten


Impressum





Zum Seitenanfang Wissen

 Amazon export/import Schnittstelle xt:commerce u. oscommerce  Amazon ebay rakuten yatego meinpaket export/import Schnittstelle xt:commerce u. oscommerce