| | Caspar David Friedrich, Nebelschwaden, um 1820 | |
Das Gemälde "Nebelschwaden" von Caspar David Friedrich ist nach neun Jahren wieder in die Kunsthalle Hamburg zurückgekehrt. Am 28. Juli 1994 wurde in der Frankfurter Kunsthalle Schirn in den Nachtstunden ein dreister Kunstraub verübt. Gestohlen wurden die ausgestellten Werke "Schatten und Dunkelheit" und "Licht und Farbe" von William Turner aus der Tate Gallery, London, sowie das Gemälde Friedrichs "Nebelschwaden". Die zwei Turner-Werke der Tate Gallery wurden im Dezember 2002 zurückgegeben.
Caspar David Friedrich hat die „Nebelschwaden“ vermutlich als 46jähriger um 1820 in Dresden gemalt – zeitlich zwischen dem „Wanderer über dem Nebelmeer“ (1817) und dem „Eismeer“ (um 1823/24). Das Gemälde zeigt eine dichte, spürbar inhaltlich aufgeladene Landschaft. Ungewöhnlicherweise ist der Vordergrund die dunkelste Zone des Bildes. Hier scheint mit der Strohhütte, dem sitzenden Bauern und dem Ackerwagen ein Bereich des Vergehens und des Todes angezeigt. Der dramatische Himmel mit seinen kräftigen Aufhellungen spricht eine Verheißung aus. Die Krähen vermitteln und signalisieren den Übergang vom Tod ins Jenseits.
Die „Nebelschwaden“ wurden 1911 von Alfred Lichtwark für die Kunsthalle erworben. Die Hamburger Kunsthalle besitzt eine der größten Sammlungen von Werken Caspar David Friedrichs, neben einer ganzen Reihe von Zeichnungen und Aquarellen vor allem 14 Gemälde. Zuletzt kamen im Jahr 1992 das Spätwerk „Meeresufer im Mondschein“ und im Jahr 1999 der „Tannenwald mit Wasserfall“ in die Sammlung der Kunsthalle.
Anfang Januar 2003 meldete sich ein Mittelsmann, um der Hamburger Kunsthalle seine Dienste für die Rückführung des Caspar David Friedrich anzubieten. Mittels Polaroids, auf denen das Gemälde neben aktuellen Tageszeitungen zu sehen war, konnte er glaubhaft nachweisen, dass er über die notwendigen Kontakte verfügte. Gefordert wurde ein Betrag von 1,5 Millionen Euro Lösegeld sowie ein Betrag von 250.000 Euro als Vermittlungsgebühr. Die Hamburger Kunsthalle hat sofort erklärt, dass aus inhaltlichen und rechtlichen Gründen eine solche Forderung nicht erfüllt werden würde. Trotzdem wolle man den Kontakt zu ihm aufrecht halten.
Nach Abstimmung mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft in Frankfurt wurde die Hamburger Kunsthalle autorisiert, weitere Gespräche zu führen. In Telefonaten wurde die ursprüngliche Forderung unter Hinweis darauf, dass Museen nicht erpressbar seien und es keinen Markt für Diebesgut aus Museen gäbe, immer weiter reduziert. Der letzte Verhandlungsstand lag dann bei einer "Aufwandsentschädigung" von 250.000 Euro.
Mitte Juli erklärte der Vermittler, dass er nun das Gemälde selbst in Besitz genommen habe. Damit veränderte sich grundsätzlich die juristische Ausgangslage. Man konnte nun einen Herausgabeanspruch einer Person direkt zuordnen, mit all seinen straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen von der Erzwingung bis zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Vor diese Wahl gestellt, entschied sich der Vermittler zur Rückgabe, die am Dienstagabend in der Frankfurter Schirn Kunsthalle erfolgte. Dabei wurden weder Lösegeld noch eine „Aufwandsentschädigung“ gezahlt. Am Donnerstag wurde das Werk zur Hamburger Kunsthalle transportiert, wo heute Morgen zweifelsfrei die Echtheit festgestellt wurde.
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